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privat_walter:fliegen:medical

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 (AME/​Fliegerarzt) auf. (AME/​Fliegerarzt) auf.
  
-==== In folgenden Fällen dürfen Sie Ihre Rechte nicht ausüben: ====+====In folgenden Fällen dürfen Sie Ihre Rechte nicht ausüben: ==== 
 + 
 +  *  ohne gültiges Tauglichkeitszeugnis 
 +  *  bei Kenntnis über eine Einschränkung,​ welche die sichere Ausübung ihrer Rechte unmöglich macht 
 +  *  bei Einnahme von potentiell beeinträchtigenden Arzneimitteln 
 +  *  im Fall von medizinischen,​ anderen Behandlungen oder chirurgischen Eingriffen 
 +====In folgenden Fällen müssen Sie Ihren AME kontaktieren:​ ==== 
 + 
 +  *  bei Zweifel an der eigenen flugmedizinischen Tauglichkeit 
 +  *  bei Beginn einer regelmäßigen Einnahme von Arzneimitteln (z.B. blutdrucksenkende-,​ blutverdünnende Medikamente,​ Antidepressiva,​ Beruhigungsmittel etc.) 
 +  *  im Fall eines chirurgischen bzw. invasiven Eingriffs 
 +  *  bei erheblichen Verletzungen oder erheblichen Erkrankung 
 +  *  bei einem Krankenstand über 21 Tagen 
 +  *  bei Einweisung in ein Krankenhaus (unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes) 
 +  *  bei erstmaliger Verordnung einer korrigierenden Sehhilfe ​
  
- ohne gültiges Tauglichkeitszeugnis 
- bei Kenntnis über eine Einschränkung,​ welche die sichere Ausübung ihrer Rechte unmöglich 
-macht 
- bei Einnahme von potentiell beeinträchtigenden Arzneimitteln 
- im Fall von medizinischen,​ anderen Behandlungen oder chirurgischen Eingriffen 
-In folgenden Fällen müssen Sie Ihren AME kontaktieren:​ 
- bei Zweifel an der eigenen flugmedizinischen Tauglichkeit 
- bei Beginn einer regelmäßigen Einnahme von Arzneimitteln (z.B. blutdrucksenkende-,​ 
-blutverdünnende Medikamente,​ Antidepressiva,​ Beruhigungsmittel etc.) 
- im Fall eines chirurgischen bzw. invasiven Eingriffs 
- bei erheblichen Verletzungen oder erheblichen Erkrankung 
- bei einem Krankenstand über 21 Tagen 
- bei Einweisung in ein Krankenhaus (unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes) 
- bei erstmaliger Verordnung einer korrigierenden Sehhilfe ​ 
-DC_LFA_AMS_022_v1_0 28.07.2016 Seite 2 von 2 
 Die Erstattung dieser Meldung liegt in Ihrer Eigenverantwortung und ist für die Gewährleistung Die Erstattung dieser Meldung liegt in Ihrer Eigenverantwortung und ist für die Gewährleistung
 der Sicherheit in der Luftfahrt erforderlich! der Sicherheit in der Luftfahrt erforderlich!
-Folgendes sollten Sie bei flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen beachten: + 
- Vereinbaren Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen Termin bei Ihrem AME +==== Folgendes sollten Sie bei flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen beachten: ​==== 
-(45-Tage-Frist vor Ablauf des Tauglichkeitszeugnisses = Verlängerungsuntersuchung)! + 
- Nehmen Sie immer einen Lichtbildausweis zu Ihrem AME mit! +  ​* ​ Vereinbaren Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen Termin bei Ihrem AME (45-Tage-Frist vor Ablauf des Tauglichkeitszeugnisses = Verlängerungsuntersuchung)! 
- Übergeben Sie dem AME Ihr letztgültiges Tauglichkeitszeugnis! +  ​* ​ Nehmen Sie immer einen Lichtbildausweis zu Ihrem AME mit! 
- Sie dürfen immer nur im Besitz eines gültigen EU-Tauglichkeitszeugnisses gemäß Part-MED +  ​* ​ Übergeben Sie dem AME Ihr letztgültiges Tauglichkeitszeugnis! 
-sein! +  ​* ​ Sie dürfen immer nur im Besitz eines gültigen EU-Tauglichkeitszeugnisses gemäß Part-MED sein! 
- Machen Sie immer gewissenhafte Angaben betreffend Ihres Gesundheitszustandes bzw. Ihrer +  ​* ​ Machen Sie immer gewissenhafte Angaben betreffend Ihres Gesundheitszustandes bzw. Ihrer Krankengeschichte! 
-Krankengeschichte! +  ​* ​ Kontrollieren Sie immer die Angaben auf dem ausgestellten Tauglichkeitszeugnis! 
- Kontrollieren Sie immer die Angaben auf dem ausgestellten Tauglichkeitszeugnis! +  ​* ​ Achten Sie darauf, dass das Original-Tauglichkeitszeugnis von Ihnen und vom AME zu unterfertigen ist! 
- Achten Sie darauf, dass das Original-Tauglichkeitszeugnis von Ihnen und vom AME zu + 
-unterfertigen ist!+
 Bei konkreten Fragen betreffend Ihre flugmedizinische Tauglichkeit wenden Sie sich bitte an Ihren Bei konkreten Fragen betreffend Ihre flugmedizinische Tauglichkeit wenden Sie sich bitte an Ihren
 flugmedizinischen Sachverständigen oder an die Abteilung Lizenzen, Such- und Rettungsdienst und flugmedizinischen Sachverständigen oder an die Abteilung Lizenzen, Such- und Rettungsdienst und
 Flugmedizin der Austro Control GmbH. Flugmedizin der Austro Control GmbH.
-Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Begriffe in diesem Text ausschließlich in der männlichen Form + 
-angeführt, beziehen sich jedoch auf Männer und Frauen in gleicher Weise.+Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Begriffe in diesem Text ausschließlich in der männlichen Form angeführt, beziehen sich jedoch auf Männer und Frauen in gleicher Weise.
privat_walter/fliegen/medical.1518508671.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/02/13 08:57 von walterk