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privat_walter:fliegen:medical

===== Flugmedizinische Informationen für Luftfahrtpersonal ===== Sehr geehrte Pilotin, sehr geehrter Pilot!* Sehr geehrte Flugbegleiterin, sehr geehrter Flugbegleiter!* Sehr geehrte Flugverkehrsleiterin, sehr geehrter Flugverkehrsleiter!* Ihre flugmedizinische Tauglichkeit ist - genauso wie die Lufttüchtigkeit Ihres Luftfahrzeuges - ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitsnetzes in der Luftfahrt. Flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen sind daher ein wichtiges Instrument, um den „Risikofaktor Mensch“ zu minimieren. Hierfür ist ein gutes Zusammenspiel zwischen Antragsteller (Pilot, Flugbegleiter, Flugverkehrsleiter) flugmedizinischen Sachverständigen und der Aeromedical Section der Austro Control GmbH erforderlich. Dieses mehrstufige Sicherheitssystem dient dazu, sowohl Sie als auch dritte Personen zu schützen. Beachten Sie daher gewissenhaft die folgenden Hinweise und nehmen Sie bei Zweifel an Ihrer flugmedizinischen Tauglichkeit unverzüglich Kontakt mit Ihrem flugmedizinischen Sachverständigen (AME/Fliegerarzt) auf. ====In folgenden Fällen dürfen Sie Ihre Rechte nicht ausüben: ==== *  ohne gültiges Tauglichkeitszeugnis *  bei Kenntnis über eine Einschränkung, welche die sichere Ausübung ihrer Rechte unmöglich macht *  bei Einnahme von potentiell beeinträchtigenden Arzneimitteln *  im Fall von medizinischen, anderen Behandlungen oder chirurgischen Eingriffen ====In folgenden Fällen müssen Sie Ihren AME kontaktieren: ==== *  bei Zweifel an der eigenen flugmedizinischen Tauglichkeit *  bei Beginn einer regelmäßigen Einnahme von Arzneimitteln (z.B. blutdrucksenkende-, blutverdünnende Medikamente, Antidepressiva, Beruhigungsmittel etc.) *  im Fall eines chirurgischen bzw. invasiven Eingriffs *  bei erheblichen Verletzungen oder erheblichen Erkrankung *  bei einem Krankenstand über 21 Tagen *  bei Einweisung in ein Krankenhaus (unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes) *  bei erstmaliger Verordnung einer korrigierenden Sehhilfe Die Erstattung dieser Meldung liegt in Ihrer Eigenverantwortung und ist für die Gewährleistung der Sicherheit in der Luftfahrt erforderlich! ==== Folgendes sollten Sie bei flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen beachten: ==== *  Vereinbaren Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen Termin bei Ihrem AME (45-Tage-Frist vor Ablauf des Tauglichkeitszeugnisses = Verlängerungsuntersuchung)! *  Nehmen Sie immer einen Lichtbildausweis zu Ihrem AME mit! *  Übergeben Sie dem AME Ihr letztgültiges Tauglichkeitszeugnis! *  Sie dürfen immer nur im Besitz eines gültigen EU-Tauglichkeitszeugnisses gemäß Part-MED sein! *  Machen Sie immer gewissenhafte Angaben betreffend Ihres Gesundheitszustandes bzw. Ihrer Krankengeschichte! *  Kontrollieren Sie immer die Angaben auf dem ausgestellten Tauglichkeitszeugnis! *  Achten Sie darauf, dass das Original-Tauglichkeitszeugnis von Ihnen und vom AME zu unterfertigen ist! Bei konkreten Fragen betreffend Ihre flugmedizinische Tauglichkeit wenden Sie sich bitte an Ihren flugmedizinischen Sachverständigen oder an die Abteilung Lizenzen, Such- und Rettungsdienst und Flugmedizin der Austro Control GmbH. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Begriffe in diesem Text ausschließlich in der männlichen Form angeführt, beziehen sich jedoch auf Männer und Frauen in gleicher Weise.

privat_walter/fliegen/medical.txt · Zuletzt geändert: 2018/02/19 14:03 von walterk